Digitalisierung: Wem gehören die Daten?

Whom does the data belong to?

Die Diskussion “Wem gehören die Daten?” wird in der Industrieversicherung nicht nur zwischen Versicherern, Maklern und Unternehmen intensiv diskutiert. Die aktuelle Diskussion im privaten Kfz-Versicherungsmarkt zeigt, welche Herausforderungen die Digitalisierung für alle Beteiligten mit sich bringt.

Autos werden immer mehr mit der digitalen Welt verbunden. Dies bringt nicht nur Vorteile und Komfort für den Anwender, sondern führt auch zu einem erhöhten Datenaufkommen. Bislang ist nicht klar, wem diese Daten gehören und wer darauf zugreifen kann. Derzeit läuft eine internationale Initiative, um sicherzustellen, dass die Automobilhersteller kein Datenmonopol aufbauen und auch die Versicherer Zugang erhalten.

Daten sollten unabhängig voneinander übertragen werden

Versicherer sind besonders an Unfalldaten interessiert und benötigen einen einfachen und praktischen Zugriff auf relevante Fahrzeugdaten. Die Versicherer dürfen jedoch nicht einfach Daten für sich selbst sammeln. Stattdessen soll ein Administrator eingesetzt werden, der Daten an berechtigte Personen wie Rechtsanwälte, Versicherer und andere Experten übermittelt. Die Allianz Versicherung stellt fest, dass weder Automobilhersteller noch Versicherer oder andere Interessengruppen exklusiven Zugang haben sollten. Nach Ansicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollte ein “unabhängiger Datentreuhänder” nach den Grundsätzen des § 63a StVG eingesetzt werden, um dieses unbefriedigende Ergebnis zu vermeiden.

Wann beginnt das autonome Fahren?

Der entsprechende Absatz besagt, dass Fahrzeughalter die im Fahrzeug gespeicherten Daten übermitteln müssen, wenn dies für die Befriedigung, Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Speziell für automatisierte Fahrzeuge besteht die Anforderung, genau zu erfassen, wann der Fahrer die Kontrolle hat und wann der Computer die Fahrverantwortung übernimmt. Derzeit bezieht sich die Regelung nur auf die Datenspeicherung während einer hoch- oder vollautomatischen Fahrt, so dass genau dort, wo die Grenze fällt, fraglich bleibt. Streng genommen wären davon bereits viele Fahrzeuge betroffen, und selbst das automatische Einparken kann als autonomes Fahren angesehen werden.